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EU-Förderungen

Erst seit dem Jahr 2007 kann Polen die EU-Förderungen im vollen Umfang in Anspruch nehmen. Im Rahmen der Kohäsions- und Sozialpolitik der EU begann 2007 die aktuelle Förderperiode. Im Zeitraum 2007-2013 wird Polen zum größten Begünstigten der EU-Beihilfen – das Land wird bis zu EUR 67,2 Mrd. an Förderungen erhalten. Die Fördergelder werden vom Kohäsionsfonds, dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung sowie dem Europäischen Sozialfonds zur Verfügung gestellt. Zusätzlich werden in Polen im gleichen Zeitraum auch der Sektor der Gemeinsamen Agrarpolitik mit EUR 13,2 Mrd. aus dem Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für Landwirtschaft (EAGFL) sowie der Sektor der Gemeinsamen Fischereipolitik mit EUR 0,6 Mrd. aus dem Europäischen Fischereifonds (EFF) gefördert.

 

Die EU-Fördermittel wurden auf die operationellen Programme (OP) aufgeteilt, von denen sechs für den Zeitraum 2007 - 2013 ausgearbeitet wurden. Die operationellen Programme werden vom Ministerium für Regionale Entwicklung (Ministerstwo Rozwoju Regionalnego) in Zusammenarbeit mit anderen für die Bereiche zuständigen Behörden, wie beispielsweise der Polnischen Agentur für Entwicklung des Unternehmertums (Polska Agencja Rozwoju Przedsiębiorczości),  verwaltet werden. Darüber hinaus wurden im Rahmen der Kohäsionspolitik Fördermittel in Höhe von EUR 15,9 Mrd. (23,8% des Gesamtbetrags, den Polen aus dem EU-Haushalt bekommt) an die Regionen zwecks Unterstützung ihrer regionalen Förderprogramme übergeben. Die regionalen Programme werden von den Marschallämtern in den einzelnen Woiwodschaften verwaltet.

 

Um die Förderungen können sich in Polen registrierte Unternehmen bewerben, die ihre Investition auf dem Staatsgebiet Polens durchführen. Um eine Förderung zu bekommen, ist eine Antragstellung erforderlich, wobei der sorgfältigen Vorbereitung der Antragsdokumente und der Übermittlung aller notwendigen Beilagen kritische Bedeutung zukommt. Nach Antragsgenehmigung wird ein Fördervertrag mit der Förderstelle unterschrieben. Nach der Realisierung des Projekts und dessen Abrechnung erfolgt die Überweisung des finanziellen Zuschusses in Form der Rückerstattung eines Teils der angefallenen Kosten. Die Förderungen decken die Projektkosten nicht zu 100% ab.

 

Das maximale Niveau der Förderintensität hängt von der Größe und dem Standort des Unternehmens ab, wobei sich die Obergrenze der Förderung auf die förderwürdigen Kosten des Projekts bezieht. Daher muss vor der Antragsstellung geprüft werden, ob die Firma ein Kleinst-, Klein-, Mittel- oder Großunternehmen ist. Manche Förderprogramme sind beispielsweise nur für kleine und mittlere Unternehmen vorgesehen. Gemäß der Definition hat ein Kleinstunternehmen weniger als 10 Beschäftigte und der Jahresumsatz oder die Bilanzsumme überschreitet EUR 2 Mio. nicht. Das Kleinunternehmen zählt weniger als 50 Beschäftigte und sein Jahresumsatz oder die Bilanzsumme überschreitet die Grenze von EUR 10 Mio. nicht. Ein mittleres Unternehmen hat weniger als 250 Beschäftigte und einen Jahresumsatz unter EUR 50 Mio. oder eine niedrigere Bilanzsumme als EUR 43 Mio. Großunternehmen sind alle Unternehmen mit über 250 Beschäftigten, deren Jahresumsatz EUR 50 Mio. oder deren Bilanzsumme EUR 43 Mio. überschreitet . Nachfolgend werden jene Förderprogramme aus dem OP Innovative Wirtschaft besprochen, die aus der Sicht eines Unternehmers am interessantesten sind.

 

Aus Unternehmenssicht sind folgende EU-Förderprogramme 2007-2013 am interessantesten:

  • OP Innovative Wirtschaft (8,3 Mrd. EUR an Förderungen vorgesehen)
  • OP Humankapital (9,7 Mrd. EUR an Förderungen vorgesehen)
  • OP Beihilfe Infrastruktur und Umwelt (27,8 Mrd. EUR an Förderungen vorgesehen)

Wer ist antragsberechtigt?

  • Unternehmen 
  • Institutionen
  • Wissenschafts- und Forschungszentren

Schwerpunkte der geförderten Projekte:

  • Forschung und Entwicklung von innovativen Technologien
  • Investitionen mit hohem innovativem Potenzial
  • Unterstützung der Wettbewerbsfähigkeit der polnischen Unternehmen
  • Personalschulungen und -Weiterbildung
  • Umweltfreundliche Technologien

Was wird bei Investitionen gefördert

  • Ankauf von neuer oder gebrauchter Ausrüstung und Maschinen sowie die Kosten der Installation und Inbetriebnahme
  • Ankauf der für das Projekt notwendigen Grundstücke
  • Ankauf von Immobilien
  • Ankauf der für das Projekt notwendigen Computer Software
  • Leasingraten
  • Technische Büroausrüstung
  • Technische Infrastruktur
  • Immaterielle und rechtliche Aktiva (Patente, Lizenzen)
  • Mit dem Projekt verbundene Werkstoffe, Materialien und Bauarbeiten
  • Ankauf oder Leasing von Transportmitteln

PAIWG führt gerne für Sie ein Fördercheck durch, um herauszufinden, welche Förderungen für Ihr Projekt in Frage kommen.

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