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Polnische Sonderwirtschaftszonen werden bis 2026 existieren
Die Verlängerung der Existenz der polnischen Sonderwirtschaftszonen soll die Attraktivität der Sonderwirtschaftszonen für ausländische Investoren auch in Zukunft bewahren und die Nutzung aller vorhandenen Flächen sichern.
Die Gewerbeverlängerung für Sonderwirtschaftszonen um 6 Jahre soll Investoren ermutigen, auch zukünftig Projekte in Polen zu realisieren. Diese Entscheidung hat vor allem auch Bedeutung für Branchen wie die Automobilindustrie.
Dank der 14- jährigen Perspektive können alle vorhandenen Flächen in den SWZ (20 000 ha) genutzt werden.
Die Verlängerung der Existenz der Sonderwirtschaftszonen ist mit den Rechtsgrundsätzen der Europäischen Union zu staatlichen Beihilfen vereinbar.
Der Ministerrat entschiede die Änderungen in die Kamiennogórska-, Katowicka-, Kostrzyńsko- Słubicka-, Krakowska-, Legnicka-, Łódzka-, Mielecka-, Pommersche-, Słupska-, Starachowicka-, Suwalska-, Tarnobrzeska-, Wałbrzyska- und Warmińsko-Mazurska- Sonderwirtschaftszone sich vollzuziehen.
Die Gewerbeverlängerung für Sonderwirtschaftszonen um 6 Jahre soll Investoren ermutigen, auch zukünftig Projekte in Polen zu realisieren. Diese Entscheidung hat vor allem auch Bedeutung für Branchen wie die Automobilindustrie.
Dank der 14- jährigen Perspektive können alle vorhandenen Flächen in den SWZ (20 000 ha) genutzt werden.
Die Verlängerung der Existenz der Sonderwirtschaftszonen ist mit den Rechtsgrundsätzen der Europäischen Union zu staatlichen Beihilfen vereinbar.
Der Ministerrat entschiede die Änderungen in die Kamiennogórska-, Katowicka-, Kostrzyńsko- Słubicka-, Krakowska-, Legnicka-, Łódzka-, Mielecka-, Pommersche-, Słupska-, Starachowicka-, Suwalska-, Tarnobrzeska-, Wałbrzyska- und Warmińsko-Mazurska- Sonderwirtschaftszone sich vollzuziehen.
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