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Business-Standort Polen für Schweizer Firmen

Polen ist die sechststärkste Volkswirtschaft der EU mit einer dynamisch wachsenden Wirtschaft, einer Bevölkerung von 38 Millionen Einwohnern und billigen aber ausgebildeten Arbeitskräften. Doch noch immer scheuen Schweizer Unternehmer ein Engagement in Polen und zwar aufgrund der Sicherheit im Investitionsprozess. Es beginnt schon mit der Wahl der richtigen Region und eines entsprechenden Partners. Oft fühlen sich Unternehmer einfach überfordert, schließlich ist Polen ein Land mit anderen Sitten, einem anderen Rechts- und Steuersystem und einer anderen Art der Bürokratie.

Für all diese Probleme gibt es verlässliche Informationsquellen und kundige Helfer, die Investoren mit Rat und Tat zur Seite stehen und solche Leistungen übernehmen können. Polnisch-Österreichische Initiative der Wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit ihrer Vertretung in der Schweiz ist das beste Beispiel für solche Informations- und Beratungsquelle.

Start in Polen

Ist die prinzipielle Entscheidung gefallen, in Polen einen Investitionsstandort zu suchen, sind verlässliche Informationen besonders wichtig. Es beginnt damit, wie die Interessenten, mögliche Partner oder Kunden in Polen zu finden sind. Im Alleingang ist es sehr schwierig. Es ist ratsam, sich in diesem Prozess eine zuverlässige Hilfe zu holen und zwar bei einem professionellen  und deutschsprachigen Outsourcing-Dienstleister, der das gesamte Kundenmanagement übernehmen kann. PAIWG ist auf dem polnischen Markt zuhause und optimiert das Kundenmanagement zielgruppengenau mit hervorragenden Customer-Service-Lösungen für schweizerische Investoren.

Rechtliche Fragen

Die wichtigste rechtliche Grundlage für ein geschäftliches Engagement ist das Gesetz über die Gewerbefreiheit vom 2.7.2004, das auch für die Schweizer Bürger gleiche Rechte beinhaltet, wie sie polnischen Bürgern garantiert sind. Es gilt damit für natürliche sowie für juristische Personen als auch für rechtsfähige Organisationen. Dazu gilt die Arbeitnehmerfreizügigkeit, wie sie innerhalb der EU garantiert ist. Die meisten polnischen und ausländischen Unternehmer wählen in Polen die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, deren Mindeststammkapital PLN 5.000 (EUR 1.200) beträgt. Das Verfahren von Gründung und Registrierung der Gesellschaft dauert etwa 4-6 Wochen.

Steuersystem in Polen

Polens Steuersystem ist keinesfalls unkomplizierter als die schweizerische Regelung. Für die Unternehmen gelten folgende Steuerarten:

  • Die Umsatzsteuer (VAT) liegt im Standardsatz bei 23%, der reduzierte Satz bei 8%, bei nicht verarbeiteten Lebensmitteln und Büchern sind es 5%.
  • Die Körperschaftssteuer wird auf das ganze Einkommen verpflichtend für Firmen mit Sitz oder Geschäftsführung in Polen erhoben, mit dem Standardsatz von 19%.

Fördermöglichkeiten

Es gibt zwei besonders lukrative Förderungsarten für potentielle Investoren in Polen: Polnische Sonderwirtschaftszonen und EU-Fördertöpfe.

Sonderwirtschaftszonen (SWZ)

Für die vierzehn in Polen derzeit bestehenden Sonderwirtschaftszonen wurde die Geltungsdauer der dort gewährten Vergünstigungen bis 2026 verlängert. Die SWZ sollen insbesondere strukturschwache Gebiete unterstützen und dort Arbeitsplätze schaffen, sowie die Wettbewerbsfähigkeit und die Entwicklung Wirtschaftskraft der jeweiligen Region stärken. Wer sich in einer SWZ mit seinem Unternehmen niederlässt, kann mit vielen Investitionsanreizen und Privilegien rechnen.

Einnahmen, die aus der Gewerbetätigkeit in der SWZ erzielt werden, werden von der Körperschaftssteuer in Höhe der Kosten der Investition befreit. Auch eine Befreiung von der Immobiliensteuer kann gewährt werden. Die SWZ bieten durchweg erschlossene Grundstücke mitsamt der für die Gewerbetätigkeit nötigen Infrastruktur. Die Verwaltungen der SWZ bieten den Investoren auch administrative Unterstützung bei rechtlichen und organisatorischen Fragen, z.B. bei Verträgen mit Versorgungsunternehmen oder den Gemeinden.

EU-Förderungen

In den Jahren 2014-2020 werden 82,5 Mrd. Euro nach der EU nach Polen fließen. Die Investitionsprogramme der Woiwodschaften und die Strukturfonds verteilen diese Fördersummen auch auf ausländische Investoren im Land. Die EU-Förderungen haben fast unschlagbare Vorteile für den Unternehmer. Sie werden bis zu einer Höhe von 10 Millionen Euro für viele Bereiche zugeteilt, von Direktinvestitionen über Forschung bis zur Informationstechnologie und ermöglichen Co-Finanzierungen bis zu 70% der förderfähigen Kostensumme. Die Förderbeträge müssen nicht zurückgezahlt werden.

Das betrifft auch die Schweizer Investoren, dank den bilateralen Verträgen mit der Europäischen Union.  Dazu kommt noch der Schweizer Beitrag an Polen, der  489 Millionen Schweizer Franken beträgt. Bis 2017 werden in Polen 58 schweizerische Projekte zur Verminderung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten umgesetzt. Rund 40% der Mittel werden in den strukturschwachen Regionen Südostpolens eingesetzt.

 

Prof. Dr. Miroslaw Matyja


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